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Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Mit Wirkung zum 01.06.2015 wird die bisherige Betriebssicherheitsverordnung von einer neuen Verordnung abgelöst. Der neue Name lautet: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV). In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird die Gefährdungsbeurteilung deutlich in den Vordergrund gerückt und als zentrales Element betrachtet:

Keine Anlage und kein Arbeitsmittel darf ohne Beurteilung der Gefährdungen zur Verfügung gestellt oder verwendet werden.

(Quelle TÜV Rheinland)
Nach BetrSichV § 4, Absatz 2 haben technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen.

Um die Gefährdungen zu beseitigen wendet unsere Elektro-
und Konstruktionsabteilung die 3-Stufen-Methode an.

  1.   inhärent sichere Konstruktion (Eigensicherheit)
  2.   Ergreifen technischer Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich konstruktiv nicht beseitigen lassen
  3.   Benutzerinformation


Die 3-Stufen-Methode wenden wir an für:

  • den sicherheitstechnischen Umbau von Maschinen vor Baujahr 1996 optional mit CE-Kennzeichnung
  • den sicherheitstechnischen Umbau von Maschinen aus den USA und Fernost (Japan, Taiwan, Malaysia, China, Thailand usw.) mit Durchführung des Konformitätsverfahrens
  • den sicherheitstechnischen Umbau von Maschinen nach Baujahr 1996 mit CE-Kennzeichnung

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Wir werden vom Land Brandenburg und dem Europäischen Sozialfond (ESF) gefördert.
Programm: "Schulung zur optimalen Nutzung des ERP-Systems und seiner Module"

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